Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Preise auf der Website sind ohne Steuern.

Alle Verkäufe werden verarbeitet, geprüft und zahlbar in  Monswiller.

Keine Ausnahme von dieser Gerichtsstandsvereinbarung, unabhängig von der Zahlungsmethode und Lieferort wird akzeptiert

Alle Sendungen gelten ab Werkt in Monswiller, diese reisen auf Risiko und Gefahr des Käufers, auch wenn die Preise frei Haus gegeben sind.

Wir erkennen keine Gegen Kläuseln, die auf Aufträge und Briefe von unseren Kunden stehen .

Sofern nichts  anders angegeben wird, sind unsere Sendungen immer zu den billigsten Preisen gestellt.

Die Lieferzeiten sind Richtwerte. Es wird alles getan um sie aufrecht zu erhalten.

Eine Verzögerung kann nicht dazu führen, irgendeine Entschädigung oder eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Bestellungen sind nur nach unserer Annahme gültig.

Alle unsere Werkzeuge sind für den normalen Gebrauch garantiert.

Die Werkzeuge, die gebrochen oder durch Nachlässigkeit,  Zwangs Gebrauch beschädigt sind, werden nicht ersetzt.

Unsere Aufgabe ist mit dem reinen und einfachen Austausch .

defekter Werkzeuge,  die versteckte Mängel oder offensichtliche erkannte Fehler zeigen,  beschränkt.

Dies ohne Entschädigung jeder Partei.

Stornierungen werden nach Versandt der Ware nicht mehr angenommen.  Stornierungen für Sonderwerkzeuge werden nach Start der Produktion nicht mehr angenommen.

Jede Reklamation  muss nach Erhalt der Ware gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen. Nach dieser Zeit wird es nicht mehr akzeptiert werden.

Die Rücksendung der Werkzeuge zur Prüfung läuft auf Kosten des Antragstellers .
Die größte Sorgfalt wurde bei der Erstellung von Aufnahmen vorgenommen, aber ihre Genauigkeit kann aber  nicht immer garantiert werden.

Unsere Rechnungen sind in Monswiller zahlbar, ohne jeden Abzug.

Die Höhe der monatlichen Verzugszinsen beträgt 1,5 x dem gesetzlichen Zinssatz bei Zahlungsfalls nach dem gekennzeichneten Fälligkeitsdatum.

Das Gericht in Saverne ist ausschließlicher Gerichtsstand im Streitfall, unabhängig von dem Ort des Protestes oder Streitigkeiten.

Eigentumsvorbehalt (Gesetz vom 12. März 1980): Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen.